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   BVerwG, 18.01.1979 - III C 31.77   

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BVerwG, 18.01.1979 - III C 31.77 (https://dejure.org/1979,1856)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1979 - III C 31.77 (https://dejure.org/1979,1856)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - III C 31.77 (https://dejure.org/1979,1856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Wegnahme im Sinne des Beweissicherungsgesetzes und Feststellungsgesetzes (BFG) - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR als Wegnahme - Nichtverwirklichung des Zwecks einer Enteignung - Feststellung eines Verlustes an Grundvermögen - Feststellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73

    Zonenschaden - Betriebsvermögen - Grundvermögen - Devisenrechtliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR ist nicht schon deshalb eine "Wegnahme", weil der für die Enteignung angegebene Zweck in angemessener Zeit nicht verwirklicht worden ist (Weiterentwicklung von BVerwGE 48, 150).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10 = Mtbl.BAA 1976, 139), welches das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte, zu der Rechtsfrage Stellung genommen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Enteignung nach der Aufbaugesetzgebung der DDR als "Wegnahme" im Sinne des BFG angesehen werden kann.

    Bereits in der ersten der genannten Entscheidungen ist aber angedeutet worden, daß etwas anderes gelten könnte, wenn das Aufbaugesetz lediglich zum Vorwand genommen worden ist, um eine nach diesem Gesetz nicht zulässige Wegnahme eines Grundstücks in eine rechtliche Form zu kleiden (BVerwGE 48, 150 [158]).

  • BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 76.75

    Wegnahme von Grundvermögen - Enteignung nach dem Aufbaugesetz im sowjetisch

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Er hat diese Rechtsprechung durch weitere Entscheidungen bestätigt und fortgeführt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 - ZLA 1977, 21]; Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16 = Mtbl.BAA 1977, 108 = IFLA 1977, 17]).

    Es hat auch keine Fest Stellungen zu der Frage getroffen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe den Klägern eine Entschädigung tatsächlich wirtschaftlich in irgendeiner Form zugeflossen ist (vgl. dazu Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - a.a.O.).

  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Die verfassungsrechtlichen Grundsätze, auf denen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Rückenteignung - oder besser: Rückübereignung - (Beschluß vom 12. November 1974 - 1 BvR 32/68 - [BVerfGE 38, 175, 181 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68]]) in den Fällen beruht, in denen das enteignete Grundstück nicht entsprechend dem bei der Enteignung bestimmten Ziel zugeführt worden ist, lassen sich im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder unmittelbar noch mittelbar anwenden.
  • BVerwG, 25.05.1976 - 3 C 40.75

    Antrag auf Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Grundstück als

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Er hat diese Rechtsprechung durch weitere Entscheidungen bestätigt und fortgeführt (vgl. Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 - ZLA 1977, 21]; Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16 = Mtbl.BAA 1977, 108 = IFLA 1977, 17]).
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75

    Zonenschaden - Feststellungsfähiger Wegnahmeschaden - Schadensgebiet des BFG

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Es geht hier allein um die Frage, ob durch besondere Maßnahmen, die "zonentypisch" sind (zum Begriff des "Zonentypischen" vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - [BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13]), ein Grundstück weggenommen worden ist.
  • BVerwG, 01.04.1977 - 3 B 67.75
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77
    Mit ihrer - durch Beschluß vom 1. April 1977 - BVerwG 3 B 67.75 - zugelassenen - Revision machen die Kläger Verfahrensmängel (Verletzung des § 86 Abs. 1 und Abs. 3 VwGO) und Verletzung materiellen Rechts (unrichtige Anwendung der §§ 3 und 4 BFG) geltend.
  • BVerwG, 01.03.1988 - 3 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Aus diesem Grunde kann eine Wegnahme von Wirtschaftsgütern im Schadensgebiet des BFG "im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen" (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG) auch nur angenommen werden, wenn sich die Wegnahmehandlung als "zonentypisch" darstellt (vgl. u.a. Urteile vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ).

    Das ist grundsätzlich nicht der Fall bei Vermögensverlusten, die aufgrund von Maßnahmen mit Straf- und Sühnecharakter eingetreten sind; derartigen Maßnahmen wohnt in der Regel keine auf die Umgestaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Schadensgebiet gerichtete Tendenz inne (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - <BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13>, vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - , vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140>).

  • BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschlagnahme eines im

    Entsprechendes gilt für unmittelbare Zugriffsakte auf einzelne Wirtschaftsgüter; sie sind "zonentypisch" und stehen damit in ursächlichem Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Schadensgebiet des BFG, wenn sie vornehmlich der Errichtung oder Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung als solcher zu dienen bestimmt, mithin ausschließlich oder doch auch durch eine gegen das Privateigentum gerichtete Grundeinstellung gekennzeichnet oder beeinflußt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140> und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ; Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 3 B 24.76 -).

    Eine Abweichung von dem vorstehend angeführten Urteil sowie von anderen Entscheidungen des Senats könnte allenfalls vorliegen, wenn die Begründung für die Einziehung des Lastzuges im Rahmen eines Strafverfahrens - seine Benutzung zu "illegalen" Transporten zwischen dem Gebiet der DDR und der Bundesrepublik - lediglich ein Vorwand gewesen wäre (vgl. hierzu Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 -, a.a.O.), die Beschlagnahme des Lastzuges tatsächlich aber "der Behebung bzw. Milderung des Mangels an Tranportlastzügen im Schadensgebiet" gedient hätte, wie der Kläger geltend macht.

  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR -

    Nach der seit seinem Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) in weiteren Urteilen verfestigten ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [ZLA 1975, 184], vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21], vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16] und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) kann eine Enteignung wegen Aufbaumaßnahmen, wie sie in vergleichbarer Weise auch in den westdeutschen Ländern nach 1945 durchgeführt worden ist, regelmäßig nicht als Wegnahme im Sinne des BFG angesehen werden, die ihre Ursache in den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG bezeichneten, nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen in der DDR hat.
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78

    Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem

    Selbst die Enteignung nach dem Aufbaugesetz ist im allgemeinen keine Wegnahme, wenn eine Entschädigung in Höhe von mehr als 50 v.H. des Einheitswertes gewährt wird (Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - [BVerwGE 48, 150 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10 Mtbl. BAA 1976, 139 = MDR 1975, 957]; Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG 3 C 70.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 12 = ZLA 1975, 184]; Urteil vom 25. Mai 1976 - BVerwG 3 C 40.75 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 7 = ZLA 1977, 21]), und zwar selbst dann, wenn die Enteignungsentschädigung wegen Ansprüchen des Hypothekengläubigers nicht in bar ausgezahlt worden ist (Urteil vom 14. Oktober 1976 - BVerwG 3 C 76.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 16 = Mtbl. BAA 1977, 108 = IFLA 1977, 17]) oder wenn das mit der Enteignung bezweckte Unternehmen nicht durchgeführt worden ist (Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [IFLA 1979, 69]).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 16.80

    Wegnahme von Erbanteilen - Rechtsgeschäftliche Übertragung - Psychischer Zwang -

    Ein Anspruch auf Feststellung eines Wegnahmeschadens wegen der Enteignung des Grundstückes in Leipzig, L...straße 11, nach dem Aufbaugesetz der DDR sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 26]) nicht gegeben, weil im Jahre 1961 eine schon im Aufbaugesetz der DDR vorgesehen gewesene Enteignungsentschädigung von 12.400 Mark/Ost gewährt worden sei, die über dem mit 6.900 Mark/Ost festgestellten Einheitswert dieses Trümmergrundstücks gelegen habe.
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